Einschränkungen minimieren, Streikrecht reformieren!

Die Tarifautonomie repräsentiert für uns Freien Demokraten ein grundlegendes Prinzip in Deutschland, welches über viele Jahrzehnte hinweg Stabilität gewährleistet und einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschaffen hat. Als ultimatives Mittel beinhaltet dies auch die nach gängiger Auslegung des Artikels 9 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) geschützte Koalitionsfreiheit, die die Befugnis zu Arbeitskampfmaßnahmen wie dem Streikrecht der Gewerkschaften als Instrument zum Zweck des Abschlusses von Tarifverträgen einschließt.

Als Freie Demokraten gilt für uns dabei stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Den Unmut der Bevölkerung über die Intensivierung und Kurzfristigkeit von Streiks in der kritischen Infrastruktur, dabei insbesondere im Eisenbahnverkehr, verstehen wir und sehen daher den Bedarf zu einer Reform der Gesetzgebung. Ziel muss es sein, das Streikrecht zu stärken und im selben Schritt die Auswirkungen für die Bevölkerung zu minimieren. Wir möchten folgende Anpassungen des Streikrechts anpacken:

  • Ankündigungsgebot: insbesondere Unternehmen sowie Pendlerinnen und Pendler benötigen Zeit, um sich auf die Einschränkungen einzustellen. Wir möchten daher eine Ankündigungspflicht eines Streiks von 96 Stunden einführen.
  • Obliegenheit zur Schlichtung: mehrtägige Streiks in der kritischen Infrastruktur sollten künftig nur zulässig sein, wenn ein Schlichtungsverfahren erfolglos geblieben ist.
  • Notdienstarbeiten: Die Grundversorgung in der kritischen Infrastruktur muss aufrechterhalten werden.